nicht verhältnismäßige Anwendung § 165
Die Stadt Wiesbaden darf gewiss nicht stolz sein auf die Methodik der Landnahme von Ihren Bürgern, um dann darauf teure Baugebiete zu errichten. Bauaktivitäten zu einem neuen Stadtquartier wären sinnvoller und schneller gewesen mit normalen städtebaulichen Verträgen. Enteignungen und der § 165 Bau Gb stammen aus der Giftküche einer veralteten Art und Weise mit seinen Bürgern umzugehen.
Leider geht die Stadt Wiesbaden auch nicht auf Vorschläge und Kompromisse ein, einen Konflikt mit über 40 Eigentümerfamilien zu entschärfen.
Eine Lösung liegt immer noch auf dem Tisch:
Bau des BKA mit städtebaulichen Verträgen . Dadurch werden innerstädtisch erhebliche Kapazitäten für die Wohnbebauung frei. Parallel ein vorläufiger Verzicht auf das neue Stadtquartier am Fort Biehler.
Ich würde mir wünschen, dass Wiesbaden hier nicht so wagemutig ist, sondern sich eher fair und kommunikativer verhält. Und erstaunlich ist auch immer wieder die Kreditbasierte und verzinsliche Finanzierung aller Maßnahmen bezüglich des OStfeldes. Mit der tatsächlich gewagten Hoffnung in vielen Jahren das Minus wieder ausgleichen zu können. Kein Privatmann würde so agieren. Wiesbaden wagt sehr viel!
Ich bin sehr gerne Wiesbadener und das mit meiner Familie seit vielen 100 Jahren, aber ich bin nicht stolz auf die Enteignungsmethodik für das OStfeld.
Ralf Schaab [persönliche Daten durch die Moderation entfernt]
Hinweise:
Hallo Ralf Schaab,
Die Stadt Wiesbaden hat sich im Vorfeld der Beschlussfassung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld intensiv mit den Alternativen der Baurechtschaffung und Mitwirkung der Eigentümer auseinandergesetzt. Das Ergebnis hat gezeigt, dass aufgrund fehlender Alternativen, die Erreichung der Ziele und die Deckung der Bedarfe nur mit der Umsetzung der Entwicklungsmaßnahme geschafft werden können. Der prognostizierte Bedarf an Wohnraum und Gewerbeflächen kann in Wiesbaden durch eine Nachverdichtung nicht annähernd gedeckt werden. Auch freie innerstädtische Bauflächen stehen oft aufgrund eigentumsrechtlicher Hürden für eine Entwicklung nicht zur Verfügung. Das Instrument „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ aus dem Baugesetzbuch dient einer einheitlichen und zügigen Realisierung größerer Stadtentwicklungsvorhaben, so auch im Ostfeld. Die Stadt kauft die Grundstücke im Entwicklungsbereich zum Verkehrswert, ungeachtet der im Zuge der Entwicklungsmaßnahme zu erwarteten Wertsteigerung und verkauft die Grundstücke nach Baurechtschaffung zum gutachterlich ermittelten Neuordnungswert. Aus der Differenz wird weitgehend alles finanziert, was durch die Maßnahme ausgelöst wird, zum Beispiel die Erschließung des Entwicklungsgebiets, die soziale Infrastruktur mit Schulen und Kindergärten, die Park- und Grünanlagen. So kommt durch den Zwischenerwerb der Grundstücke durch die Stadt die durch die Baurechtschaffung und die Entwicklung bedingte leistungslose Bodenwertsteigerung der Allgemeinheit zugute. Gleichzeitig wird vermieden, dass nur wenige Grundstückseigentümer von Bodenspekulationen profitieren. Schließt die Entwicklungsmaßnahme mit einem Überschuss ab, ist dieser an die ursprünglichen Eigentümer auszuzahlen.
Viele Grüße, das Moderationsteam