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Mobilität: Für die Schienenanbindung könnten g...

Stadtquartier & BKA

Mobilität:
Für die Schienenanbindung könnten ggf. neuere Entwicklungen beachtet werden (Wallauer Spange, Igelsteinkurve etc.). Der Vorschlag im Entwurf ist extrem aufwändig und teuer.
Stadtquartier mit Klima:
Die Anordnung mit bis zu 10 Geschossen gerade im sensiblen Kaltluftströmungsgebiet im Westen ist Kontraproduktiv. Die Konzentration der Gebäude mit viel Raum für die innere Kaltluftströmung ist grundsätzlich positiv.
Schallschutz:
Der Schallschutz gegen den Straßen- und Schienenlärm ist nicht thematisiert (deutliche Überschreitungen zur TA). Mögliche Einschränkungen durch Fluglärm scheinen durch die Nutzung der nördlichen Bereich nicht angedacht?

Kommentare

Gespeichert von Moderation am Fr., 15.12.2023 - 14:41

Hallo Gast, vielen Dank für Ihren Beitrag!

Das Land Hessen hat die Ausweisung von Siedlungsbeschränkungsbereichen festgelegt, in denen aus Vorsorge zum Schutz vor Fluglärm eine Besiedlung zu Wohnzwecken ausgeschlossen wird. Die Siedlungsbeschränkungsbereiche für Wiesbaden und Umgebung sind im Regionalplan Südhessen festgesetzt. Für das Untersuchungsgebiet Ostfeld / Kalkofen wurde kein Siedlungsbeschränkungsbereich festgelegt. Nach § 4 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm sind Lärmschutzbereiche bei militärischen Flugplätzen mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Bewegungen pro Jahr festzusetzen. Da der Flugplatz Erbenheim diese Schwelle nicht erreicht, hat die Landesregierung keinen Lärmschutzbereich festgesetzt.

 

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) müssen bestimmte Flugplätze einen Lärmschutzbereich ausweisen. Für die Ausweisung von Lärmschutzbereichen sind die Bundesländer zuständig. Für den Erbenheimer Flugplatz ist kein Lärmschutzbereich festgesetzt. Begründet wird dies durch das Land Hessen damit, „dass – soweit keine erhebliche Erweiterung der Betriebsgenehmigung oder wesentliche Änderung der eingesetzten Fluggeräte vorgenommen würde – ein Lärmschutzbereich das „Ostfeld“ voraussichtlich auch im Falle deutlicher Verkehrssteigerungen innerhalb des aktuell genehmigten Umfangs nicht tangieren würde“. Weitere Informationen zum Thema Fluglärm finden Sie auch in den FAQs unserer Projektwebsite.

 

Viele Grüße, das Moderationsteam

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