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Ostfeld in Teilen sinnvoll, aber mit einer anderen Methodik

Ostfeld in Teilen sinnvoll, aber mit einer anderen Methodik

Sonstige Hinweise

Sehr geehrte Akteure in der Ostfeldplanung,
die gesamte Planung des Ostfeldes als SEM nach §165 ist strittig.
Wir bitten die Aktivitäten bis zu den anstehenden Gerichtsentscheidungen auszusetzen. Das finanzielle Risiko, und der Reputationsschaden, dass die Stadt Wiesbaden bei der Fortführung eingeht ist einfach zu groß.
Der Bau des BKA ist hingegen gut. Es entlastet die Innerstädtischen Liegenschaften und in Folge können diese Für Wohnzwecke oder auch Gewerbe genutzt werden. Für das BKA werden nur 30 ha benötigt. Das ist eine überschaubare Dimension im Vergleich zu den 490ha bei einer SEM Ostfeld. Für die 30 ha BKA kann die örtliche Landwirtschaft die Ausgleichsflächen zur Verfügung stellen. Das BKA ist einfach an die Verkehrsinfrastruktur anzubinden, auch Wasser Strom und Abwasser ist einfach zur Verfügung zu stellen. Die Schinenanbindung ist einfach über die Ländchesbahn. Der neue BKA HALT wird unterstützt.
Allerdings bitten wir den geplanten neuen Stadtteil beim Fort Biehler zurück zu stellen. Die Anbindung ist einfach ökonomisch nicht darstellbar, zu teuer! Weiterhin haben wir die Effekte von Corona mit vermehrt freien Bürokapazitäten. Und es existieren valide Bevölkerungsprognosen für die Jahre 2030 bis 2050 . In denen werden durch das Sterben der geburtenstarken Jahrgänge massive Leerstände auftreten.

Danke und gerne für Rückfragen melden.

Hinweise:

Hallo Herr Schaab,

vielen Dank für ihr Feedback im Rahmen der Online-Beteiligung.

Wir nehmen gerne auf, dass in Ihrem Kommentar die Ansiedlung des Bundeskriminalamts (BKA) als einer wichtigen Sicherheitsbehörde des Bundes mit der damit verbundenen Flächenbereitstellung zur baulichen Entwicklung Zustimmung erfährt, auch wenn die Anwendung des Instrumentariums nicht geteilt wird. Mit dem Bau des „All In One“-Campus zentralisiert sich das BKA an einem Standort in Wiesbaden und erhält dadurch eine langfristig dringend benötigte Entwicklungsperspektive. An dem neuen Standort sollen bis zu 7.000 Mitarbeitende untergebracht werden.

Neben der Schaffung des neuen BKA-Standortes und der Schaffung von Wohnraum für die Mitarbeitenden des BKA im naheliegenden neuen Stadtquartier am Fort Biehler ist nachweislich auch die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum in erheblichem Maße für alle Wiesbadener erforderlich. Neuere Bevölkerungsvorausberechnungen, die eine leicht schrumpfende Einwohnerzahl der Landeshauptstadt Wiesbaden vorhersagen, berücksichtigen bedarfsrelevante Faktoren wie die Veränderung der Haushaltsstruktur oder die steigende Wohnfläche pro Kopf nicht. Bereits jetzt ist der Druck auf den Wiesbadener Wohnungsmarkt groß und vor allem Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen leiden unter dem bestehenden Wohnraumdefizit. Die Landeshauptstadt Wiesbaden sieht daher dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Wohnraumentwicklungen und stellt sich aktiv der Herausforderung, Wohnraum für alle zu schaffen. Aus diesem Grund sind keine umfangreichen Bürokapazitäten im Stadtquartier vorgesehen.

Auch die Umnutzung leerstehender Gewerbeflächen zu Wohnraum stößt leider an seine Grenzen. Zahlreiche Flächen befinden sich nicht im Eigentum der Stadt Wiesbaden und stehen somit nicht unmittelbar zur Verfügung, um darauf Wohnraum zu realisieren. Sofern dies planungsrechtlich gegeben wäre, obliegt es der Entscheidung des jeweiligen Eigentümers, die Umwandlung in bezahlbaren Wohnraum im Einzelfall zu realisieren. Für eine ausreichende Wohnraumversorgung müssen daher neben Innen- auch Außenentwicklungsflächen in den Blick genommen werden.

Die Entwicklung des 70 ha großen Stadtquartiers im Ostfeld ist ein wichtiger Baustein, um dem Wohnraumdefizit langfristig entgegenzuwirken. Das gesetzliche Instrument, die „Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme“ (gem. §§ 165 ff. BauGB), bietet zusätzlich die Chance, bezahlbaren Wohnraum zügig umzusetzen und nachhaltig zu sichern. Das Wohl der Allgemeinheit steht dabei im Vordergrund. Nach sorgfältiger Prüfung der Voraussetzungen für die Anwendung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme hat die Stadtverordnetenversammlung am 17.09.2020 daher den Entwicklungsbereich Ostfeld als Satzung beschlossen.

Für die verkehrliche Anbindung des Stadtquartiers wurden fachliche Vorgaben erarbeitet und den Planungsbüros im Rahmen des Ideenwettbewerbs vorgegeben. Eine derzeit in Erarbeitung befindliche integrierte Verkehrsuntersuchung wird im Laufe des Planungsprozesses weitere Erkenntnisse zur Erschließung des Stadtquartiers liefern. Auch eine leistungsfähige und attraktive ÖPNV-Anbindung für den neuen BKA-Standort und das Stadtquartier ist Voraussetzung für die verkehrliche Erschließung und befindet sich derzeit in Prüfung. Ein Bestandteil dieser Prüfung ist die Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse und die Untersuchung entsprechender Anschlussoptionen für attraktive Verbindungen. Auf dieser Basis können dann Optionen einer Förderung für die Stadt Wiesbaden geprüft werden.

Viele Grüße

Ihr Moderationsteam

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